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Krankenschein für ärztliche Behandlung

Selbstverständlich erhalten auch Personen ohne Krankenversicherungsschutz alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Anstatt einer Abrechnung über die Krankenversicherungskarte kann die Arztpraxis unter der Mail krankenschein-asyl@landratsamt-paf.de  einen Krankenschein anfordern und die Behandlung wird über den bekannten Weg der kassenärztlichen Vereinigung mit dem Sachgebiet Soziales, Integration abgerechnet.